Hochwasser tritt nicht nur an großen Flüssen auf, sondern kann auch an kleineren Gewässern und “Nicht-Risikogewässern“ zu Schäden führen. Neben dem Flusshochwasser, das nach langanhaltenden starken Niederschlägen oder Schneeschmelze auftritt, kann auch Starkregen schnell ansteigende Wasserstände und Hochwasser auslösen. Diese lokal verursachte Hochwasserwelle kann außerdem nicht vom Starkregen betroffene Unterlieger beeinträchtigen oder schaden. Daher wird den Kommunen im Einzugsgebiet von Salm, Lieser, Alf, Ueßbach und Elzbach die Möglichkeit geboten, sich in einer Partnerschaft zu organisieren, um sich gemeinsam besser auf diese Naturgefahren vorzubereiten. In vielen Gemeinden werden aktuell schon Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellt. Die Hochwasserpartnerschaft bietet hierfür eine Plattform zum Austausch und Zusammenarbeit.

Am 3.November 2021 wurde die Hochwasserpartnerschaft Westliche Mittelmoselzuflüsse in Wittlich gegründet. Am Gründungsworkshop nahmen 44 Teilnehmer aus allen Partnerkommunen und die Wasserwirtschaft teil. Die beteiligten Partner können Sie aus der Karte entnehmen. Alle Partner waren sich über die Bedeutung und Nutzen einer gemeinsamen Hochwasservorsorge einig und bekräftigten den Willen zur Zusammenarbeit.

Moderator der Hochwasserpartnerschaft ist Herr Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Kreisstadt Wittlich.

Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen der Hochwasserpartnerschaft finden Sie hier.

 

Der letzte Workshop der Hochwasserpartnerschaft fand am 29. April 2024 in Wittlich statt.  

Der Moderator der Hochwasserpartnerschaft, Bürgermeister Joachim Rodenkirch, begrüßte knapp 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus den beteiligten Kommunen an Lieser, Salm, Alf- und Üßbach. Er betonte, dass nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 sowohl die öffentliche Hand als auch die Bevölkerung die Hochwasservorsorge immer im Blick haben müssen

Was können wir zur Hochwasservorsorge tun, wenn es beispielsweise um die Unterhaltung der Gewässer geht? Welches sind die rechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten? Frau Ute Juchem, Juristin bei der SGD Nord für Wasserrecht, erläuterte die  juristische Seite und Vorgaben der Gewässerunterhaltung. Besonderen Wert legte sie auf die Beschreibung der historischen Hintergründe und Zusammenhänge der einschlägigen Gesetzte, die zu den heute gültigen Rechten und Pflichten der Verwaltungen und der Gewässeranlieger führten. Wie praxisrelevant und gleichzeitig kompliziert dieses Thema ist, zeigten viele Fragen der Teilnehmenden, die mit Frau Juchem diskutiert und von ihr beantwortet wurden. So wurde z.B. nachgefragt und diskutiert, wie die rechtliche Situation bei umgefallenen Bäumen am Gewässer oder an alten Mühlgräben ist. Ohne Sonderregelung sind in der Regel die Eigentümer der anliegende Grundstücke unterhaltungspflichtig. Alte Wasserrechte z.B. umfassen die Nutzung des Wassers zum Betrieb einer Mühle, nicht aber die Energieerzeugung.  Für die mit der Gewässerunterhaltung beauftragten und mit Forderungen aus der Bevölkerung konfrontierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Kommunen gab es wichtige Erkenntnisse und Klarstellungen im Umgang mit Gewässern.

Nach einer Pause mit Erfahrungsaustausch und Gesprächen zwischen den Teilnehmenden erläuterte Christof Kinsinger (Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge RLP) praxisrelevante Aspekte der Gewässerunterhaltung. Was kann die Gewässerunterhaltung überhaupt leisten, um Hochwasserschäden zu minimieren? Worauf ist neben den rechtlichen Pflichten und Zuständigkeiten zu achten? Folgende Kernaussagen  wurden getroffen: Außerhalb von Ortschaften sollte die natürliche Dynamik der Fließgewässer zugelassen und gefördert werden. Zumindest kleinere Hochwasser lassen sich dadurch in Ortslagen deutlich verringern. Die Gewässerunterhaltung sollte weitgehend dieser Entwicklung dienen. Vor und insbesondere in den Ortslagen hat der Wasserdurchfluss Vorrang und die Gewässerunterhaltung sollte sich daran ausrichten, z. B. durch Freihaltung der Abflussquerschnitte, Gehölzpflege und Treibgutrückhaltung. Es wurde aber auch klar, dass sich größere Hochwasser durch Gewässerunterhaltung nicht verhindern lassen und jeder und jede, die im Überschwemmungsgebiet leben und wirtschaften, betroffen sein können. Daher sollten alle schadenserhöhenden Aktivitäten (z. B. Lagerung von potenziellem Treibgut in Gewässernähe), unterbleiben und Gebäude hochwasserangepasst werden.  

Zur Fortführung des Themas Gewässerunterhaltung und Hochwasservorsorge wurde vereinbart, die nächste Veranstaltung der Hochwasserpartnerschaft als Exkursion an ein Fließgewässer zu planen, um vor Ort Fragen, die bei der Gewässerunterhaltung zu Missverständnissen und Problemen führen können, zu besprechen.

 

 

Der letzte Workshop fand am 17. Juli 2023 in Wittlich statt.  

Ein Schwerpunkt des Workshops am 17. Juli 2023 in Wittliich war der Themenbereich Hochwasservorhersage – Warnung - Pegel. Frau Dr. Johst vom LfU erläuterte die Weiterentwicklungen im rheinland-pfälzischen Hochwasservorhersagedienst, besonders den neuen Webauftritt (www.hochwasser.rlp.de).  Als wichtige Neuerung werden für die Hochwasserprognose nun Vorhersagebänder angegeben, die die Spannbreite der Vorhersage abbilden. Außerdem werden nun die Wasserstände und z.T. Vorhersagen von mehr Pegeln und die Vorhersage für kleinere Gewässer direkt auf der Startseite übersichtlich dargestellt. Wichtig ist, dass der Hochwasservorhersagedienst nur vor Hochwasser warnt, nicht vor Wettergefahren.

Frau Dr. Ley, IBH/HPI, stellte das neu erschienene Infoblatt Pegel und die Möglichkeiten mit kommunalen Pegeln das vorhandene Pegelnetz zu verdichten vor.

Anschließend wurde von Herrn C. Kinsinger, HPI, die Anforderungen an das Gehölz- und Treibgutmanagement im Spannungsfeld zwischen Hochwasservorsorge und Naturschutzanforderungen vorgestellt. Ausführlich beschrieb er dabei die Bedeutung von Gehölzen am Gewässer sowohl für den ökologischen Zustand der Gewässer als auch für die Hochwasservorsorge. Auch die Verhinderung von Treibgut aus Ablagerungen am Gewässer wurde diskutiert.

 

Natürlich gab es auch wieder Neuigkeiten zu den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

 

Am 4. und 8. November 2022 fanden zwei gut besuchte, identische Online-Informationsveranstaltungen zu den Themen "Neuer Webauftritt des Hochwasservorhersagedienstes Rheinland-Pfalz" und "Unsicherheiten in der Vorhersage" für alle Hochwasserpartnerschaften statt. Im Anschluss an die Präsentationen wurden Fragen gestellt und mit den Referentinnen diskutiert.
Der neue Webauftritt des Hochwasservorhersagedienstes Rheinland-Pfalz ist online: www.hochwasser.rlp.de

 

Am 20. Juni 2022 fand in Wittlich der 2. Workshop der Hochwasserpartnerschaft statt. 35 Teilnehmer informierten sich über den Stand, Neuerungen und die Umsetzung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte. Als zweiter Themenschwerpunkt wurde die  hochwasservorsorgende Gewässerunterhaltung diskutiert und Aspekte der Gewässerunterhaltung und Hochwasservorsorge für den nächsten Workshop zusammengestellt.

 

Der Gründungsworkshop am 15.11.21 thematisierte und diskutierte auch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 und Konsequenzen für die Kommunen der Hochwasserpartnerschaft. Vertreter*innen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Energie und Mobilität und des Landesamts für Umwelt ordneten das Hochwasser hydrologisch ein und berichteten über Konsequenzen und Weiterentwicklungen aus der Katastrophe. Dabei wurde besonders hervorgehoben, wie wichtig die Arbeit der Hochwasserpartnerschaften für die Verstetigung der Hochwasservorsorge und die Verankerung des Hochwasserbewusstseins in Verwaltung und Bevölkerung ist. Zukünftig sollen die Hochwasserpartnerschaften eine größere Bedeutung für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge erhalten.

Die von den Teilnehmern angesprochenen Erfahrungen und Probleme der Kommunen mit und nach dem Hochwasser werden in den kommenden Veranstaltungen der Hochwasserpartnerschaft aufgenommen.