Eine wesentliche Rolle bei der Hochwasservorsorge spielt die räumliche Planung, denn durch gesteuerte hochwasserangepasste Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung können die Schadenspotenziale gering gehalten werden. Ziel der Vorsorge in der räumlichen Planung muss es sein, die Hochwassergefährdung rechtssicher in den Programmen und Plänen zu berücksichtigen und dabei den verbleibenden Gestaltungsspielraum optimal zu nutzen, um die Flächennutzung in hochwasserverträgliche Bahnen zu lenken und damit zur Schadensminimierung beizutragen.


Welche Möglichkeiten in der kommunalen Planung bestehen, die Hochwassergefahr frühzeitig zu berücksichtigen, soll diese Arbeitshilfe aufzeigen. Damit können die Gemeinden mit den planungsrechtlichen Instrumentarien des Städte­baus ihre Aufgaben der Hochwasservorsorge in der Flächennutzungs- und Bebauungs­planung erfüllen.

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